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Klosterberg 4, 52525 Heinsberg -- Am Schornacker 69, 46485 Wesel -- Telefon: 0171 / 17 38 588 -- info@dauvermann.de
Fachausbildung Gueterverkehr
Berufskraftfahrer Weiterbildung
Wir sind als Bildungsträger gem. SGB III § 84 von der TÜV-Cert geprüft und zertifiziert und von der Agentur für Arbeit als solcher zugelassen. Unsere Maßnahmen sind gem. SGB III § 85 von der TÜV-Cert geprüft und zertifiziert und von der Agentur für Arbeit als solche zugelassen nach AZWV. Nutzen Sie unsere ausgezeichneten Kontakte zum Transportgewerbe, wir helfen Ihnen bei der Arbeitsvermittlung qualifizierter Kraftfahrer.

Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit
Förde
rung bei Arbeitslosigkeit
Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit können auch Sie finanzielle Beihilfen vom Staat erhalten. Der Bildungsgutschein ist interessant für Sie, wenn Sie von Arbeitslosigkeit bedroht oder bereits arbeitslos sind. Sie können diesen Gutschein bei uns einreichen und damit den Lehrgang für Ihre berufliche Qualifikation und Weiterbildung belegen. Die Agentur für Arbeit kann dabei die kompletten Lehrgangsgebühren übernehmen.
Allerdings sind vor der Ausstellung eines Bildungsgutscheins gewisse Voraussetzungen, die ihren bisherigen beruflichen Werdegang betreffen, zu erfüllen. Auch der Lehrgang muss zuvor von der Agentur für Arbeit als förderungsfähige Weiterbildungsmaßnahme nach § 85 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) entsprechend geprüft und anerkannt sein, denn nicht jede Fortbildung wird finanziert.

Was wird finanziert?
Durch die Weiterbildungsmaßnahmen sollen bestimmte Ziele erreicht werden, wobei angestrebt wird:
- dass bereits arbeitslose Arbeitnehmer durch die Fortbildung wieder in den Arbeitsmarkt
  eingegliedert werden können oder
- dass durch die Maßnahme eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder
- dass von einer Teilzeitbeschäftigung in eine Vollzeitbeschäftigung gewechselt werden kann.
Ist der Lehrgang Ihrer Wahl als förderungsfähige Weiterbildungsmaßnahme anerkannt, dann können Sie den Bildungsgutschein erhalten.

Persönliche Voraussetzungen, die gleichermaßen von Arbeitslosen und durch Arbeitslosigkeit Bedrohte erfüllt werden müssen:
Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, muss der Nachweis einer Vollbeschäftigung erbracht werden. Sie müssen in einem Zeitraum von drei Jahren vor Lehrgangsbeginn mindestens zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. In der Regel wird auch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine dreijährige Berufstätigkeit verlangt.
Arbeitslose müssen einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt haben und berechtigt sein, entspre-chende Leistungen zu beziehen.
Auch ohne eine Vorbeschäftigung kann in besonderen Ausnahmefällen ein Bildungsgutschein aus-gestellt werden. Sprechen Sie mit Ihrem Berater bei der Agentur für Arbeit darüber.
Weitere Sonderregelungen, mit anderen Voraussetzungen, gibt es für Berufsrückkehrer.
Ansprechpartner ist Ihr Berater bei der Agentur für Arbeit.

Wie bekomme ich den Bildungsgutschein?
1. Suchen Sie sich aus unserem Lehrgangsangebot einen beruflich orientierten Kurs aus.
2. Sie gehen zu Ihrem Berater bei der Agentur für Arbeit und teilen ihm Ihren
    Weiterbildungswunsch mit.
3. Ihr Berater prüft Ihre persönlichen Voraussetzungen und die Förderungsfähigkeit des Lehrgangs.
4. Werden die gestellten Bedingungen erfüllt, dann erhalten Sie den Bildungsgutschein.
   Dieser muss innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung eingelöst werden. Er verfällt sonst
   und kann nicht nachträglich eingelöst werden.
5. Wichtig ! Sie schicken uns Ihren Gutschein vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme.
   Wir füllen diesen aus und senden ihn an Sie zurück.
6. Sie leiten den ausgefüllten Gutschein an Ihre Agentur für Arbeit weiter.
7. Die Agentur für Arbeit erstellt Ihnen einen Bescheid über die Kostenübernahme der
   Lehrgangsgebühren.
8. Nun können Sie sich zu Ihrem Wunschlehrgang anmelden.

Wie geht es weiter ?
Ihre Anmeldung:
1. Sobald Ihnen der Kostenübernahmebescheid vorliegt, können Sie sich auch persönlich bei
   uns anmelden.
2. Sie erhalten von uns eine Kopie der Lehrgangsanmeldung, die als Auftragsbestätigung Ihrer
   Lehrgangsteilnahme gilt.
3. So einfach geht das mit dem Bildungsgutschein!

Da der Bildungsgutschein auf bestimmte Bildungsziele begrenzt und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben werden kann, lohnt es sich schnell zu sein. Ein Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein besteht leider nicht.

Förderung Sonderprogramm IFLAS
Förde
rprogramm zur Flankierung des Strukturwandels
In Deutschland zeichnet sich ein zunehmender Fachkräftemangel ab, da bereits heute die Nachwuchskräfte nicht mehr in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Laut Aussage des Berufsverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung, verliert diese Branche jährlich 45.000 Berufskraftfahrer, denn 30% steuern dem Rentenalter zu. Qualifizierter Nachwuchs ist nicht vorhanden. Angesichts dieser Situation hat die Agentur für Arbeit das Sonderprogramm "Initiative zur Flankierung des Strukturwandels - kurz IFLAS" ins Leben gerufen. Ziel ist es, verstärkt in die Entwicklung von qualifiziertem Personal zu investieren.
Wer wird gefördert? Insbesondere ältere und gering qualifizierte Arbeitnehmer gehören zu der am häufigsten von Arbeitslosigkeit gefährdeten Personengruppe. Immer dann, wenn Unternehmen wegen wirtschaftlicher Sachzwänge rationalisieren müssen, sind sie es, deren Beschäftigungsverhältnisse als erste in Frage gestellt werden. Aus diesem Grund richtet sich IFLAS hauptsächlich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedrohte Arbeitnehmer ohne Berufsausbildung bzw. an diejenigen, die mehr als vier Jahre nicht im erlernten Beruf gearbeitet haben.
Was wird gefördert? Grundsätzlich werden Umschulungsmaßnahmen und Teilqualifizierungen gefördert. Vorrangig insbesondere Abschlüsse in anerkannten Ausbildungsberufen, für die in der jeweiligen Region ein Bedarf besteht.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur bzw. Jobcenter der Kreise.
> siehe auch "Umschulung Berufskraftfahrer/in Güterverkehr mit Facharbeiterbrief, IHK geprüft"
Personenverkehr Beschleunigte Grundqualifikation
Fachausbildung Personenverkehr