Ausbildung zum Kranführer, sowie speziell zum LKW-Ladekranführer.
Ein Grundlehrgang zur Erfüllung berufsgenossenschaftlicher Anforderungen.
Für jeden steht außer Zweifel, dass derjenige, der ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr führen möchte, dazu ausgebildet und geprüft sein muss. Ebenso auch als LKW-Ladekranführer, die Fahrerlaubnis für den LKW im Straßenverkehr reicht nicht aus.
Unser zweitägiges Seminar umfasst die einschlägigen Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Krane“ (BGV D6) und der „Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ (BGG 921) und schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab.
Voraussetzungen :
- Mindestalter 18 Jahre
- Arbeitsmedizinische Untersuchung G 25
Ausbildungsinhalte und Abschluss :
- Rechtliche Grundlagen, Verantwortungen
- Kranphysik
- Krantechnik
- Kranprüfungen
- Betrieb von „Kranen“
- Einsatz unter besonderen Bedingungen
- Anschlagen von Lasten
- praktische Übungen am Kran z.B. Aufstellen, Abstützen, Fahrbetrieb
- praktisches Arbeiten mit dem Kran
Abschluss :
- Fahrausweis „Kran“
-
Urkunde der Bildungsstätte
Termine und Dauer:
- Laufender Einstieg, mindestens 2 Tage Vollzeitausbildung von 8:00 – 16:30 Uhr
- Gruppen nach individueller Absprache
Kosten
Förderung durch die Agentur für Arbeit mittels Bildungsgutschein möglich.