Mindestanforderung:
- Mindestalter 21 Jahre ( Ausnahmefall auch 20 Jahre )
- im gewerblichen Personenverkehr Grundqualifikation gem. BKrFQG erforderlich
- Vorbesitz der Klasse B
- Erste Hilfe
- der deutschen Sprache mächtig in Wort und Schrift ( TÜV Prüfung nur in Deutsch )
- Befristung 5 Jahre
- Bei Ersterteilung und Erweiterung : Leistungstest, Gesundheits-Check, ärztliche
Augenuntersuchung
Lehrgangsinhalte
- Theoretische Ausbildungsstunden gem. Fahrschülerausbildungsordnung
- Straßenverkehrsordnung ( StVO )
- Straßenverkehrszulassungsordnung ( StVZO )
- Personenbeförderungsgesetz ( PbfG )
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften der BGF ( UVV )
- Nutzfahrzeug- und Omnibustechnik
- Gesetzliche Ausbildungsfahrten mit Kraftomnibussen
- Abfahrtkontrollen und Störungssuche
Die Ausbildung unterscheidet sich nach der vorhandenen Fahrerlaubnis und Besitzstandsdauer dieser.
Die praktische Mindestausbildung in den Klassen D und DE lt. Anlage 5 zu § 5 Abs. 4 der FahrschAusbO ( praktische Unterrichtsstunden a 45 Min. )
Unser Preis
Im Preis sind alle Leistungen nach Anlage 5 zu § 5 FahrschAusbO, sowie Grundgebühr, Lehrmaterial und Prüfungsfahrt enthalten. Nicht enthalten sind Kosten für ärztliche Untersuchungen, Fahrerkarte, Straßenverkehrsamt, Prüfgebühren für TÜV, Erste Hilfe.
Bitte bedenken Sie, dass die Beschleunigte Grundqualifikation nach dem BKrFQG, mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer, erforderlich ist .